a.s.k. Hinweisgeberschutz
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Es muss sich um einen Verstoß bei Ihrem Beschäftigungsgeber handeln oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Ihrer Meinung nach ein anderer Schwerpunkt vorliegt, nutzen Sie bitte die Angabe "Unsicher / Sonstiges" und machen Ihre Angaben im dann erscheinenden Angabenfeld.
Bitte beschreiben Sie hier den Vorfall bzw. die Vorfälle so konkret wie möglich. Bitte geben Sie dabei das betroffene Unternehmen bzw. die betroffene Organisation (Behörde usw.) sowie Zeit und Ort des Geschehens an. Wenn Ihnen diese Einschätzung möglich ist, geben Sie bitte auch die konkrete gesetzliche Bestimmung an, gegen die Ihrer Meinung nach verstoßen wurde. Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine Daten zu Ihrer Person an. Geben Sie in diesem Fall auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf IhrePerson zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
Bitte nennen Sie den Namen sowie die Anschrift des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Behörde.
Bitte erläutern Sie hier den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Auch muss es sich um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen, handeln.
Wie dürfen wie Sie ansprechen?
Mit dem Absenden Ihrer Meldung über dieses Formular wird ein geschützter elektronischer Kommunikationskanal eröffnet, der über das Internet aufgerufen werden kann und nur über ein Passwort / Token erreichbar ist. Mithilfe dieses elektronischen Kommunikationskanals können Sie die Nachrichten der externen Meldestelle zu Ihrem Hinweis einsehen und – auch anonym - Nachrichten mit Ihrem Bearbeiter oder Ihrer Bearbeiterin austauschen. Wenn Sie diesen Kommunikationskanal nicht nutzen wollen, können Sie einen anderen Kontaktweg angeben.
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Falls Sie uns Unterlagen zukommen lassen möchten, wählen Sie bitte "Ja" aus. Wir lassen Ihnen im Nachgang zu Ihrer Meldung einen Upload-Link über den gewünschten Kommunikationskanal zukommen.Bitte bedenken Sie, dass in Dateien auch versteckte persönliche Informationen enthalten sein können. Falls Sie anonym bleiben möchten, entfernen Sie diese Informationen vor dem späteren Hochladen.
Eine Eingangsbestätigung wird nicht automatisiert versendet. Sie erhalten jedoch eine Eingangsbestätigung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg, sofern Sie nicht auf den Erhalt einer Eingangsbestätigung verzichten und kein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Eingangsbestätigung den Schutz Ihrer Identität beeinträchtigen würde. Sollten Sie eine Eingangsbestätigung gewünscht, aber innerhalb von sieben Tagen keine erhalten haben, so erkundigen Sie sich bitte nach dem Sachstand.
Die Anmeldung zum elektronischen Kommunikationskanal erfolgt über das Passwort (Zahlencode), das Ihnen nach der Absendung der Meldung einmalig angezeigt wird. Bitte notieren Sie sich das Passwort. Es wird kein Dokument generiert, das dieses Passwort enthält. Bewahren Sie das Passwort sicher und vor dem Zugriff Dritter geschützt auf. Ohne das Passwort können Sie künftig nicht auf den elektronischen Kommunikationskanal sowie Ihre Meldung zugreifen und wir können Sie über den elektronischen Kommunikationskanal nicht erreichen. Das Passwort ist uns nicht bekannt, es wird hier nicht gespeichert und kann nicht wiederhergestellt werden.
Sie finden die notwendigen Angaben zur Verarbeitung möglicher personenbezogener Daten im Rahmen Ihrer Meldung in den <a href="https://ask-hinweisgeberschutz.de/privacy-policy/" target="_blank">Datenschutzhinweisen </a> im Abschnitt "Ergänzende Hinweise bei Nutzung der Funktionen unseres Hinweisgebersystems"