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Hinweisgeberschutz

Vertrauen – Ehrensache!

Hintergrund

Hinweisgeberschutz? Um was geht es?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesesetz (HinSchG) soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Mit dem Gesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.

Beschäftigte

Das HinSchG schützt alle Beschäftigten.

Dazu gehören bei Unternehmen natürlich Arbeitnehmer (unabhängig vom Zeitanteil) und Auszubildende.
In Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen werden auch Beschäftigungsverhältnisse auf öffentlich-rechtlicher Basis, wie Beamte, Richter oder Soldaten vom Gesetz erfasst.

Organisationen

Das HinSchG gilt grundsätzlich für Beschäftigungsgeber jeder Größe und Art. Diese werden also bereits ab dem ersten Beschäftigten erfasst.

Allerdings: Die Verpflichtung zur Einrichtung einer sog. internen Meldestelle für Hinweise gilt nur für Unternehmen und Kommunen mit mindestens 50 Beschäftigten bzw. Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Verstöße

Ein Whistleblower kann u.a. melden:
Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht sowie
weitere Rechtsvorschriften, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, wie beispielsweise Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung, zur Produktsicherheit, zum Umweltschutz oder Datenschutz.

Unsere Lösung

Unabhängig und fachkundig stellen wir als neutrale Externe die Meldestelle und betreuen das Hinweisgebersystem bei uns für Ihre Organisation. Wir nehmen die Meldungen (auch anonym) entgegen, klären mögliche Rückfragen und geben Ihnen unsere Empfehlung (ohne Rechtsberatung) zur weiteren Vorgehensweise. Die Rückmeldung an die Hinweisgeber kann ebenfalls über und durch uns erfolgen.

Ihre Vorteile

Per Gesetz ist vorgesehen, dass Ihre Organisation die interne Meldestelle auch durch externe Dritte betreiben lassen kann. Wir entlasten Sie mit unserem Hinweisgebersystem organisatorisch und zeitlich. Sie erfüllen die Anforderungen des Gesetzgebers umfänglich, vermeiden damit Geldbußen und Reputationsschaden. Das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter wird durch unseren externen Service zusätzlich gestärkt.

Transparente Preise

SMALL

Bis zu 49 Mitarbeiter

Musterrichtlinie Hinweisgeberschutz

Mitarbeiterinformation

€ 49,00 zzgl. USt. / Monat

MEDIUM

50 – 249 Mitarbeiter

Musterrichtlinie Hinweisgeberschutz

Mitarbeiterinformation

€ 79,00 zzgl.USt. / Monat

Large

> 249 Mitarbeiter < 1.000 Mitarbeiter

Musterrichtlinie Hinweisgeberschutz

Mitarbeiterinformation

€ 149,00 zzgl. USt. / Monat

Sie haben mehr als 1.000 Mitarbeiter? Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot bitte an.

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